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Nicht der Umsatz macht den Gewinn

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es für den mittelständischen Handwerker nicht unbedingt attraktiv ist, möglichst große Bauvorhaben zu betreuen. Geld verdienen Sie, wenn Sie einen Gewinn in Ihren Preisen haben – nicht weil Sie viel Umsatz machen.

 Dazu kommt: gerade bei großen Baustellen treffen Sie auf der Auftraggeberseite häufig auf ein Nachtragsmanagement, das den erhofften Gewinn durch Nachträge zunichtemacht.

 
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Papierkram nicht unterschätzen

Je größer die Baustelle, desto mehr gilt die Regel: Wer schreibt der bleibt. Es braucht:

  • Rechtssichere Verträge

  • Bedenkenhinweise

  • Nachtragsanforderungen

  • Abnahmedokumentation

  • Korrekte Abschlags- und Schlussrechnungen

Wer diese Formalien nicht einhält sieht schnell sehr schlecht aus.

 
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Verträge und vor allem das Leistungsverzeichnis: Ordentlich lesen!

Größter Streitpunkt bei den Verträgen ist immer wieder die Frage, was für welches Geld gemacht werden soll. Zwar hilft die Rechtsprechung dem Handwerker wenn allzu versteckt im Vertrag noch Leistungen vom Handwerker verlangt werden – aber besser ist es, man geht solchem Ärger gleich aus dem Weg oder nimmt das Risiko bewusst in Kauf, als eiskalt erwischt zu werden.

Ein anderes Risiko ist die Pauschale. Hier ist Vorsicht beim Handwerker vor allem dann angezeigt, wenn der Handwerker einen Vorschlag für die Leistungen gemacht hat (z.B. die Massen selbst bestimmt). Hat er sich hier vertan, nutzt dieser Einwand meist nichts.

 
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Abschläge anfordern

Gute Arbeit – gutes Geld? Wenn Sie einen ordentlichen Vertrag haben, dann haben Sie auch die Möglichkeit, Abschläge anzufordern. Tun Sie das! Ziehen Sie die richtige Konsequenz, wenn Ihre berechtigte Abschlagszahlung nicht bezahlt wird! Seien Sie konsequent. Notfalls sind die Arbeiten einzustellen.

 
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Bedenken anmelden!

Der Planer hat Murks geplant, der eine Kollege hat keine Ahnung, was der andere macht? Nutzt Ihnen nichts, wenn Sie nicht darauf hinweisen! Das kann zu erheblichen Problemen führen. Hier zwei Beispiele:

-        Legt der Bodenleger auf den fehlerhaften Estrich seinen Boden und dieser ist dann nicht in Ordnung, dann steht der Bodenleger dafür ein, dass sein Boden wieder rauskommt, dann wird der Estrich gemacht (das ist Sache des Estrichunternehmens) und dann ist der Boden neu einzubringen: Dafür gibt es kein Geld!

Überbaut der Trockenbauer ersichtliche Mängel des Rohbauers ist die Situation ähnlich: Der Trockenbauer muss rückbauen, der Rohbauer bessert nach und der Trockenbauer macht seine Arbeit nochmal – ohne extra Geld!

 
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Auf die Abnahme drängen

Die Abnahme hat für den Handwerker nur Vorteile. Also so schnell wie möglich die Abnahme anstreben und Vorsicht! Was ist dazu vertraglich vereinbart?

 
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Schlussrechnung prüfbar machen

Machen Sie es sich mit der Schlussrechnung nicht zu leicht. Im Streitfall ist es für den Auftraggeber viel zu einfach, hier Ihre Forderung kaputt zu machen mit dem Argument: Schlussrechnung nicht prüfbar. Schauen Sie, ob Sie ein gemeinsames Aufmaß erreichen können.

 
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Schlusszahlungserklärung

Passen Sie auf wenn der Auftraggeber Ihre Schlussrechnung bezahlt und dabei darauf hinweist, dass weitere Zahlungen nicht mehr geleistet werden. Dann haben Sie es mit einer Schlusszahlungserklärung zu tun und das heißt, wenn Sie jetzt nicht handeln, dann können Sie künftig nichts mehr nachverlangen (haben Sie wirklich an alles gedacht? – es ist selten, dass eine Schlussrechnung voll anerkannt wird).

 
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Vorsicht bei Mängelrügen

Auf keinen Fall sollten Sie bei Mängelrügen nicht reagieren. Das ist das schlechteste was Sie tun können. Wenn Sie nämlich nicht reagieren und es liegen tatsächlich Mängel vor, dann kann der Auftraggeber Ihnen nach Fristsetzung den Vertrag kündigen. Die Mängel beseitigt dann ein anderer und erfahrungsgemäß ist das deutlich teurer als wenn Sie das selbst machen. Aber! Kein vorauseilender Gehorsam. Nichts anerkennen und keine Arbeiten durchführen, solange das mit dem Mangel nicht ganz klar ist. Es ist schwer aus einem einmal anerkannten Mangel wieder „rauszukommen“.

 
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Gewährleistungsbürgschaften

Es geht nicht anders: Hier müssen Sie den Überblick behalten wann Sie wem welche Bürgschaft gegeben haben und schnell schauen, dass Sie diese nach Ablauf der Gewährleistungsfrist anfordern und auch herausverlangen!


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