Kindesunterhalt
– wann muss Unterhalt gezahlt werden und wieviel?

Mit der Trennung der Eltern ist derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Der Betrag ist monatlich im Voraus an den anderen Elternteil zu zahlen.

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Um die Höhe des monatlich geschuldeten Kindesunterhalts zu ermitteln, wird die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ als Bemessungsgrundlage herangezogen. Sie hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie regelt, wieviel Unterhalt den Kindern zusteht, gestaffelt nach Einkommensgruppen und Altersstufen, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte.

...Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergeldes, welches gleichmäßig auf die Elternteile verteilt wird.
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Beispiel 1

Frau F und Herr M haben zwei Kinder K1 und K2 im Alter von 4 und 7 Jahren. Nach der Trennung zieht M aus dem gemeinsamen Haus aus. Er verfügt über ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen in Höhe von 2.100 €. Ausweislich der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2018) unterfällt M der zweiten Einkommensstufe (1.901 € – 2.300 €). Er schuldet somit Kindesunterhalt in Höhe von 269 € für K1 nach der ersten Altersstufe sowie 322 € für K2 nach der zweiten Altersstufe. Dies sind die Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergeldes, welches gleichmäßig auf die Elternteile verteilt wird.

Bei einer größeren oder geringeren Anzahl von Unterhaltsberechtigten können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine höhere oder niedrigere Einkommensstufe angemessen sein.

Beispiel 2

Frau F und Herr M haben drei Kinder. K1 ist 8 Jahre alt, K2 ist 5 Jahre alt und K3 ist 2 Jahre alt. Nach der Trennung zieht M aus dem gemeinsamen Haus aus. Er verfügt über ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen in Höhe von 2.100 €. Ausweislich der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2018) unterfällt M der zweiten Einkommensstufe (1.901 € - 2.300 €). Aufgrund der Tatsache, dass er drei unterhaltsberechtigte Kinder hat, ist eine Abstufung in die nächst niedrigere Einkommensstufe, mithin in die erste Einkommensstufe, vorzunehmen. Er schuldet somit Kindesunterhalt in Höhe von 302 € für K1, 251 € für K2 und 248 € für K3.

Das OLG Düsseldorf hat nunmehr eine neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder wurden angehoben.

Sollten die Unterhaltszahlungen nicht freiwillig erfolgen oder Uneinigkeit über die Höhe des geschuldeten Unterhalts bestehen, so ist ggf. Klage zu erheben bzw. ein Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt beim örtlich zuständigen Familiengericht zu stellen.



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