Rechtsanwalt Schabbeck vertritt die Nachmittagsbetreuerin in einem komplexen Arbeitsrechtsfall vor dem Sozialgericht Speyer

Die Nachmittagsbetreuerin einer Grundschule in Grünstadt leidet noch immer unter den Folgen einer Corona-Infektion, die sie auf ein Kind aus ihrer Betreuungsgruppe zurückführt. Sie möchte ihre Erkrankung daher als Arbeitsunfall anerkennen lassen, aber die Unfallkasse verweigert ihr die Anerkennung. Vor dem Sozialgericht in Speyer wurde nun über ihren Fall verhandelt, und Rechtsanwalt Jan Schabbeck vertrat sie in dieser Angelegenheit. Der Ludwigshafener Medizinrechtler Schabbeck erläutert, dass Politiker während der Pandemie versprochen hatten, solche Fälle großzügig zu behandeln, aber die Vorschriften blieben unverändert. Bewilligungen von Leistungen erfolgen nicht nach Gutdünken, daher müssen Betroffene nachweisen, dass sie sich tatsächlich am Arbeitsplatz mit dem Virus infiziert haben. Im Fall eines verstorbenen Mannes, der in einem Ludwigshafener Betrieb arbeitete, gelang es Schabbeck, nachzuweisen, dass die Infektion vom Arbeitsplatz ausging und nacheinander alle Mitarbeiter infizierte. Im Fall der Grünstadter Schulbetreuerin gestaltet sich die Beweislage komplizierter. Sie betreute eine Gruppe von Kindern, von denen eines mit seiner Familie an einer Groß-Hochzeit im Ruhrgebiet teilgenommen hatte, die sich als Superspreader-Event entpuppte. Obwohl die Frau weiterhin unter gesundheitlichen Problemen leidet, konnte sie keinen eindeutigen Beweis dafür erbringen, dass sie sich am Arbeitsplatz mit dem Virus infiziert hat. Die Klage wurde daher abgelehnt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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