„wie in der RheinPfalz vom 1.8.2020 zu lesen“

Die Kanzlei VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner mbB zieht ab dem 1. Januar 2021 in das untere Geschoss des linken Flügels des Hallenbads Nord. Die Freischwimmer GmbH und die Kanzlei unterzeichneten am 02.07. 2020 einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zunächst zehn Jahren.  

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Ende 2016 erwarben die Technischen Werke Ludwigshafen, TWL, einen Teil des Hallenbads Nord und begannen 2017 mit dem Umbau des unter Denkmalschutz stehenden, geschichtsträchtigen Gebäudes in der Pettenkofer Straße in Ludwigshafen-Friesenheim. Inzwischen ist das Gebäude im Besitz der Freischwimmer GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von TWL, die in dem bereits fertiggestellten Foyer und rechten Flügel des ehemaligen Hallenbads ein Seminar- und Kulturzentrum betreibt.

Für den linken Gebäudeflügel wurden Mieter gesucht „Wir sind sehr glücklich darüber, mit der Kanzlei VSZ Schabbeck und Partner einen langfristigen Mieter für das untere Geschoss gewonnen zu haben, dessen gesellschaftliches und kulturelles Engagement sich außerdem mit dem der Freischwimmer GmbH ergänzt,“ betont Dieter Feid, Kaufmännischer Vorstand von TWL. Der Mietvertrag für die rund 420 qm großen Räumlichkeiten wurde zunächst für zehn Jahre geschlossen. Die Kanzlei plant mit ihren 15 Mitarbeitern zum 1. Januar 2021 umzuziehen.

Für den namensgebenden Partner der VSZ Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck, ist der Umzug ganz explizit ein klares Bekenntnis zu Ludwigshafen, einer Stadt, in der die Kanzlei und er sich sehr wohl fühlen. „Wir sind zudem vom Erhalt der großartigen Architektur und vom Nutzungskonzept als Innovations- und Kulturzentrum in Kombination mit einer eingesessenen Rechtsanwaltskanzlei als Ankermieter überzeugt. Die sehr gute Anbindung durch die öffentlichen Verkehrsmittel, eine gute Parkplatzsituation sowie großzügige Räumlichkeiten bedeuten am neuen Standort aber auch für unsere Mandanten eine deutliche Verbesserung“, so Jan P. Schabbeck.

Die Möglichkeit, eigene Veranstaltungen in dem sehenswerten Ambiente durchführen zu können, hat ein Übriges dazu getan, sich für den Standort zu entscheiden. „Die Art und Weise, wie das Alte erhalten und bei gleichzeitiger topmoderner Infrastruktur in Szene gesetzt wird, macht das Objekt zu etwas, das perfekt zu uns passt“ pflichtet ihm der Verkehrsrechtler Karsten Mühlsteph, ebenfalls Partner der Kanzlei, bei.

Die Tradition der VSZ Rechtsanwälte, regelmäßig Ludwigshafener Künstler in den Kanzleiräumen auszustellen, wird man sicherlich nicht nur aufrechterhalten, sondern ausweiten. Hierbei zählt die 1990 gegründete Kanzlei auch künftig auf die Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen aus der Region.

Soziales, gesellschaftspolitisches und kulturelles Engagement sind ihr seit drei Jahrzehnten wichtig. Sie unterstützt zahlreiche Vereine, Fördervereine und kulturelle Veranstaltungen vom Insellauf bis hin zu Kunstausstellungen – ebenso wie die Ausstellung „gegen das Vergessen“, die mit Startfinanzierung der VSZ Rechtsanwälte und mit Bundespräsident Frank Walter Steinmeier als Schirmherrn weltweit auf Tour ist.

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2020 (RS C-99/19) Stellung zugunsten der Verbraucher bezogen- mit beachtlichen Folgen.

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In der genannten Entscheidung ging es um die Frage, wie lange Verbraucherkreditverträge widerrufen werden können. So steht Verbrauchern, die einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich das Recht zu, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen und sich damit von Ihren vertraglichen Verpflichtungen wieder zu lösen.

Diese 14-tägige Frist beginnt frühestens mit Abschluss des Vertrages zu laufen, jedoch erst, nachdem der Verbraucher über sein Recht zum Widerruf hinreichend informiert wurde. Insoweit macht das Gesetz genaue Vorgaben darüber, welche Informationen der Verbraucher im Einzelnen erhalten muss, damit die Frist auch tatsächlich zu laufen beginnt.

Gegenstand der aktuellen Entscheidung war nun eine besondere Form der diesbezüglichen Informationsübermittlung, die seit Jahren gehäuft von Kreditinstituten praktiziert wird. Hierbei erhält der Verbraucher keine unmittelbare Auflistung der erforderlichen Widerrufsinformationen, sondern das Kreditinstitut verweist im Rahmen des jeweiligen Vertrages lediglich auf entsprechende Rechtsvorschriften, die ihrerseits auf weitere Rechtsvorschriften Bezug nehmen. Erst diese weiteren Rechtsvorschriften enthalten dann die für den Verbraucher relevanten Informationen.

Will der Verbraucher Zugang zu den gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsinformationen haben, so bleibt ihm nichts Anderes übrig, als sich selbst mit den jeweiligen Rechtsvorschriften auseinanderzusetzen. Für nicht wenige Verbraucher dürfte dies in den vergangenen Jahren einer unfreiwilligen Reise durch einen Irrgarten gleichgekommen sein.

In der Folge entschied nun folgerichtig das oberste europäische Gericht, dass der bloße Verweis auf gesetzliche Vorschriften nicht ausreichend ist. Der Verbraucher muss vielmehr in die Lage versetzt werden, den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtungen in hinreichendem Maße selbst bestimmen und überprüfen zu können.

Dies setzt eine klare und prägnante Information des Verbrauchers über sein Recht zum Widerruf voraus. Der bloße Verweis auf eine Rechtsvorschrift wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Mit dieser Entscheidung erteilt der Europäische Gerichtshof insbesondere dem Bundesgerichtshof eine deutliche Absage, welcher die bisherige Praxis der Banken bis zuletzt als rechtmäßig angesehen hatte.

Die fehlende Wirksamkeit der bisherigen Verweise
hat umfassende Folgen für die Praxis

Widerrufsfristen für den Verbraucher beginnen erst gar nicht zu laufen. Im Ergebnis können die jeweiligen Kreditverträge damit auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.

Dies dürfte besonders für Verbraucher mit Baufinanzierungsverträgen von großem Interesse sein: Immobilienbesitzer können die neuerliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nun dazu nutzen, um sich vorzeitig aus einem überteuerten Kredit zu befreien. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dabei nicht fällig.

Aber auch im Rahmen von Kfz-Leasing- bzw. Finanzierungsverträgen entwickelt die neuerliche Entscheidung große Bedeutung. Widerruft der Verbraucher einen derartigen Vertrag kann er nämlich nicht nur das Fahrzeug zurückgeben, sondern erhält auch die Anzahlung sowie seine bereits gezahlten Raten zurück. Es ist zu erwarten, dass gerade Besitzer von Dieselfahrzeugen hiervon in großem Umfang Gebrauch machen werden.

Was bedeutet dies nun konkret für den einzelnen Kreditnehmer? Betroffen sind in erster Linie Verbraucherkreditverträge, die ab Juni 2010 geschlossen wurden. Insbesondere für Verbraucher mit Kreditverträgen, die in diesen Zeitraum fallen, lohnt sich daher eine Überprüfung, ob diese von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfasst sind.

Sollte dies der Fall sein, so empfiehlt es sich, in einem weiteren Schritt für die Durchsetzung des Widerrufsrechts anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da derzeit noch nicht damit zu rechnen ist, dass die Kreditinstitute die jeweiligen Widerrufserklärungen „kampflos“ akzeptieren werden. Die diesbezüglichen Erfolgsaussichten sind nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jedoch als ausgezeichnet einzustufen.

RA Schabbeck vertritt Spitzenmediziner der Stadtklinik

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Wie die Rheinpfalz berichtete wird im Rechtsstreit zwischen der Stadt Frankenthal und einem Spitzenmediziner der Stadtklinik das Arbeitsgericht Ludwigshafen entscheiden müssen, ob die im Januar gegen den Arzt ausgesprochene fristlose Kündigung ausreichend begründet und damit wirksam ist. Der in solchen Verfahren vorgeschriebene Gütetermin brachte am Mittwoch keine Einigung zwischen den Parteien.


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AuthorJan Schabbeck

RA Schabbeck und Thorsten Müller, Dipl. Pflegewirt kommentieren in der aktuellen Ausgabe der Pflege Zeitschrift

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In Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie engagieren sich Pflegende noch stärker als sonst. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn Pflegefachpersonen trotz Symptomen und Kontakts mit Dritten aus Risikogebieten die Arbeit aufnehmen? Lesen Sie mehr in der Pflege Ausgabe 05.2020

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Beschreibung: Die Mannheimer Jazzsaxophonistin Cordula Hamacher wirft einen fotografischen Blick auf Ludwigshafen. Sie hat sich auf die Suche nach Strukturen gemacht, die in jeder Stadt zu finden sind. Dabei hat sie Straßen, Häuser und Wasserwege, die mit ihren Linien, Mustern und Farben aus sich selbst eine gewisse Ästhetik mitbringen, eindrucksvoll in Szene gesetzt.

Cordula Hamacher studierte Jazzsaxophon in Frankfurt und Mannheim sowie Komposition in Linz. Unter eigenem Namen hat sie mehrere CDs veröffentlicht und tritt mit unterschiedlichen Formationen aus dem Jazz/Pop-Bereich in der Metropolregion Rhein Neckar auf.

Ihre zweite Leidenschaft gehört der Fotografie. Angefangen hat sie während der Schulzeit mit analogen Schwarz-Weiß-Aufnahmen, die sie im Fotolabor der Foto-AG entwickelte. Mittlerweile fotografiert sie auch digital.

Die Kamera ist ständige Begleiterin: in der Freizeit, auf Reisen, bei Auftritten als Musikerin. Bei alljährlichen Engagements im Orchester eines Weihnachtszirkus entstanden analoge Schwarz-Weiß Fotografien, die sie 2017 im Rahmen des Festivals OFF//FOTO ausstellte. Zusammen mit Fotografen*innen aus Deutschland und Russland nahm sie im Rahmen des Kulturaustausches Quattrologe 2018 an der Ausstellung „looking at the other“ in Sotschi/Russland teil. Darauf folgte zusammen mit Künstler*innen der Metropolregion Rhein-Neckar die Teilnahme an der Ausstellung ERNTEDANK im Einraumhaus Mannheim.

Ort:
VSZ Rechtsanwälte
Ludwigsstraße 73 / 67059 Ludwigshafen

Zeiten:17.04. – 31.05.
Mo - Fr 14 - 17 Uhr

Links:
ra-vsz.decordulahamacher.de

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AuthorHolger Lehmann
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Liebe Besucher,

mit der vergangenen Ausgabe etablierte sich unser Fotofestival als eine der großen Publikumsveranstaltungen an Rhein und Neckar. Mehr als 21.000 Fotofreunde folgten 2017 unserer Einladung, neue Bilder von Künstlern aus der Region zu entdecken und zu erleben.

Auch OFF//FOTO 2020 wartet wieder mit einer stilistischen und inhaltlichen Vielfalt auf, die beeindruckt. Wir finden es großartig, dass sich so viele neue Kulturräume mit Ausstellungen beteiligen. Denn ein wichtiges Anliegen ist die nachhaltige Belebung und das Bekanntmachen von Orten der Begegnung – auch über das Festival hinaus. Zudem entwickelten Fotografen etwa für das Barockschloss in Mannheim, die PX-Factory in Heidelberg und den Rathausbrunnen in Ludwigshafen ortsspezifische Arbeiten. Die künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und sozialen wie urbanen Transformationsprozessen ist ein wesentliches Charakteristikum unseres Fotofestivals.

Das Workshop-Programm in Kooperation mit der Biennale für aktuelle Fotografie spiegelt unseren Bildungsanspruch wieder, die Teilnehmer in Theorie und Praxis professionell mit unterschiedlichen Aspekten der Fotografie vertraut zu machen. Auch in diesem Jahr unterstützte der Verein OFF//FOTO junge Fotografen bei der Realisierung ihrer Projekte und vermittelte geeignete Ausstellungsorte. Wir fördern ganzjährig künstlerische Karrieren und Entwicklungen, indem wir die Vernetzung und den Austausch der hiesigen Fotoszene stärken. Sei es durch konkrete Projektberatung, unseren Veranstaltungskalender, der sämtliche Fotoveranstaltungen bündelt, oder unsere Kommunikationsarbeit. OFF//FOTO ist die zentrale Plattform für künstlerische und dokumentarische Fotografie in der Region.

Den Kulturämtern der Städte Mannheim und Heidelberg sowie dem Kulturbüro der Stadt Ludwigshafen danken wir für ihre finanzielle Unterstützung, dem Zeitungsverlag Aachen GmbH für das großzügige Sponsoring und zeitraumexit für die gute Zusammenarbeit.

Wir wünschen Ihnen ein anregendes Fotofestival!

Markus Weckesser
Vorstand OFF//FOTO 2020

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AuthorHolger Lehmann
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Zum fünften Mal haben die VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner in ihre Räumlichkeiten in der Ludwigstr. 73 eingeladen, um Kunst zu präsentieren. Der Ludwigshafener Anwalt Jan Schabbeck begrüßte die Künstlerin Cordula Hamacher, die als Saxofonistin bereits einen Namen in der Künstlerszene hat und seit einiger Zeit nun auch als Fotokünstlerin bekannt ist. In ihrer Rede ging Eleonore Hefner, Vorsitzende von Kultur-Rhein-Neckar e.V. denn auch darauf ein, dass die klaren Formen und Strukturen "typisch Hamacher" seien. Hefner bedankte sich bei den VSZ Rechtsanwälten dafür, dass sie immer wieder ein Gespür dafür hätten, die richtigen Künstler auszuwählen. "Dieses Lob kann ich kaum annehmen, denn in Wahrheit haben wir einen großen Teil davon der wunderbaren Eleonore Hefner und ihrer Beratung zu verdanken" relativierte Rechtsanwalt Schabbeck in seinem Dank an die "Festrednerin". Die Bilder sind - ebenso wie Hamachers CDs - in der Kanzlei käuflich zu erwerben, können aber zu den Bürozeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr) auch jederzeit einfach gerne angeschaut werden. Nach den interessanten Ausführungen von Eleonore Hefner, dem gastgebenden RA Jan Schabbeck sowie der Künstlerin selbst, stand diese noch für Rückfragen zur Verfügung, was dazu führte, dass trotz des after-work-Charakters der Veranstaltung bis nach 21 Uhr Betrieb in den Räumlichkeiten der Kanzlei war.

Webseite der Künstlerin: http://www.cordulahamacher.de/

Als prominente Gäste waren Vertreter aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vertreten. So freute sich Wolfgang van Vliet, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Ludwigshafen, was in Ludwigshafen an Kultur auch außerhalb der großen Bühnen geboten sei "Dank des Engagements von Menschen wie Jan Schabbeck und Karsten Mühlsteph, die mit ihrer Kanzlei eine echt Institution in der Stadt darstellen". Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die aufgrund wichtiger dienstlicher Termine nicht anwesend sein konnte, ließ ebenso Grüße an die Gäste ausrichten wie ihr Mannheimer Kollege OB Peter Kurz, der ebenfalls verhindert war und sein Fernbleiben entschuldigen ließ.

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Nahezu das gesamte Team der VSZ Rechtsanwälte sowie etliche Freunde und befreundete Künstler Hamachers sorgten dafür, dass die Vernissage besser besucht war als die letzte und das obwohl damals kein geringerer als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Schirmherr war. Der Dank der Veranstalter galt am Ende noch Kurator Holger Lehmann, "der meiner Ansicht nach mit seinem Händchen für Bildauswahl, Produktion und Hängung dafür sorgt, dass man hier auf hohem Niveau Kunst präsentieren kann" schloss Rechtsanwalt Schabbeck den offiziellen Teil.

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AuthorHolger Lehmann
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Bislang nur als Sponsor in Erscheinung getreten, haben die VSZ Rechtsanwälte dieses Jahr zum ersten Mal mit einer eigenen Staffel am Insellauf teilgenommen. Man trat in der Mixed-Konkurrenz an. Mit Nabil al-Azki vom Empfangsteam als Startläufer verschaffte man sich eine gute Ausgangsposition, die unsere Auszubildende, Milana Tissen sowie ihre ausgelernte Kollegin, Stefanie Müller, zu verteidigen wussten. Schlussläufer Rechtsanwalt Karsten Mühlsteph machte die Platzierung des Teams dann schließlich quasi zur "Chefsache" und lief auf einem guten Mittelfeldrang unter dem Jubel weiterer Angestellter der VSZ Rechtsanwälte über die Ziellinie. Schon sind neue Laufklamotten und -schuhe angeschafft und Bewerbungen zum Mitlaufen 2020 abgegeben. Denn allen war klar "da sind wir auch im kommenden Jahr wieder dabei!".


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AuthorKarsten Mühlsteph

Wie wirkt sich die zunehmende Digitalisierung auf den Pflegeberuf aus?

Wird die Pflege entlastet oder sogar substituiert? Welche Innovationen verändern schon heute den Pflegealltag – und was muss passieren, damit die Perspektive der Pflege in Zukunft stärker berücksichtigt wird? Mit diesen und weiteren Fragen rund um Pflege 4.0 beschäftigt sich die aktuelle Ausgabe des Kammermagazins mit dem Schwerpunkt Digitalisierung. Erfahren Sie, was Experten zum Stand der digitalen Dokumentation in deutschen Pflege-Settings sagen (unzureichend!), wie das Potenzial von Augmented Reality in der ambulanten Intensivpflege ist (enorm!) und ob Smart-Home-Technologien Senioren in der Häuslichkeit dabei unterstützen können, länger eigenständig zurecht zu kommen (offensichtlich!). Ebenfalls in dieser Ausgabe: Zu Besuch bei Anne Knaf, einer jungen Bitburgerin mit kongenitaler Muskeldystrophie, die Eins-zu-eins-Pflege erhält, sowie „Das perfekte Team“ der Gefäßchirurgischen Station des Klinikums Ludwigshafen. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

Apotheken-Service mit Nebenwirkungen - lesen Sie den Artikel von Thorsten Müller und RA Schabbeck auf den Seiten 102 bis 107.

Wie wirkt sich die zunehmende Digitalisierung auf den Pflegeberuf aus? Wird die Pflege entlastet oder sogar substituiert? Welche Innovationen verändern schon heute den Pflegealltag - und was muss passieren, damit die Perspektive der Pflege in Zukunft stärker berücksichtigt wird? Mit diesen und weiteren Fragen rund um Pflege 4.0 beschäftigt sich die aktuelle Ausgabe des Kammermagazins mit dem Schwerpunkt Digitalisierung.

 
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Herzlichen Glückwunsch zu den hoch verdienten Auszeichnungen von Handelsblatt und Focus! Dass unser langjähriger Kooperationspartner, Herr Steuerberater Eric Renner, top ist wissen wir schon lange. Wir freuen uns, dass das nun erneut bestätigt wurde und gratulieren herzlich .

 
 

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AuthorJan Schabbeck

Praxishandbuch Pflegerecht
ist Buchtipp des Monats im Magazin der Landespflegekammer

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Blick ins Magazin

Hätten Sie gedacht, dass sich fast die Hälfte aller Pflegefachpersonen in punkto Reanimation als Laien einstufen? Dabei müssten alle in der Pflege Beschäftigten Wiederbelebungsmaßnahmen sicher beherrschen - schließlich passieren die meisten Notfälle nicht in der Notaufnahme oder auf der Intensivstation, sondern auf den peripheren Stationen wie der Inneren Medizin und der Geriatrie.

INFOS ZUM BUCH

Müller/Schabbeck

Praxishandbuch Pflegerecht

Erscheint September 2018. Ca. 400 Seiten. 59,99 EUR. Broschur.
ISBN 978-3-86216-461-5
e-book: ISBN 978-3-86216-462-2

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Stehen Pflegekräfte permanent mit einem Bein im Gefängnis? Diese provokante Frage thematisieren die Autoren an vielen Stellen dieses praxisorientierten Buches. Sie widmen sich allen rechtlichen Feldern in der Pflege, wie z. B. Arbeitsrecht, Haftung, Delegation, Strafrecht, Medizinproduktegesetz, Arzneimittelrecht und Betäubungsmittelgesetz. Dabei wird immer wieder deutlich, dass Pflegekräfte überflüssige und zum Teil auch große Gefahren eingehen, wenn sie sich nicht um die rechtlichen Dimensionen ihres Berufs kümmern. In vielen Punkten entwarnen die Autoren aber auch und machen deutlich, dass das Gefängnis kein häufiges Szenario ist.

Auch Themenbereiche wie Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern, betriebswirtschaftliche Grundlagen, Kooperationen im Gesundheitswesen, Pflegekammern, Datenschutz und Versicherungen werden realitätsnah behandelt. Es kann zum Beispiel ordentlich ins Geld gehen, wenn man sich als Pflegekraft über Versicherungen nicht ordentlich informiert.

Das Werk vermittelt einen schnellen Überblick zu den typischen juristischen Fragen im Pflegealltag. Es wendet sich an Pflegekräfte im ambulanten und stationären Bereich, Führungskräfte und Dozenten in der Pflege.

Die Autoren: Thorsten Müller und Jan P. Schabbeck sind seit Jahrzehnten mit dem Thema Pflegerecht in der Lehre und in der Beratung im Gesundheitswesen unterwegs. Es gibt wahrscheinlich keine Frage, die ihnen noch nicht gestellt wurde. Die Autoren lassen den Leser dieses Werkes von ihrem reichen Erfahrungsschatz profitieren.